Regionalverband

Der Verband Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein) besteht aus den Stadtkreisen Karlsruhe und Baden-Baden und den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt. umfasst eine Zahl von immerhin mehr als 1 Million Bürgerinnen und Bürgern. Seine Arbeit als Planungs-Organ wird von der Öffentlichkeit wenig beachtet, hat aber dennoch enorme Auswirkungen auf die Gestaltung unserer Region: 

  1. Eine unserer Daueraufgaben besteht darin, die räumliche Ausdehnung unserer Städten und Gemeinden im Regionalplan vorzuzeichnen. Wir müssen einerseits dem ungeheuren Flächenfraß, der unser Landschaft mehr und mehr zerstört, Einhalt gebieten, andererseits können wir keine Mauern um unsere Städten und Gemeinden errichten. Diese brauchen Entwicklungschancen, die wir aber mit der Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen in Übereinstimmung bringen müssen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Industriestaat, das Land Baden-Württemberg zumal. Es muss aber auch noch für unsere Enkel und Urenkel ein lebenswertes Land bleiben. Hier müssen wir einen schwierigen Spagat zwischen den Entwicklungen unserer Städten und Gemeinden und der Erhaltung der natürlichen Lebengrundlagen wagen. Aktuell wird der Regionalplan aus dem Jahr 2003 fortgeschrieben und an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. In 2025 soll die Verbandsversammung den entsprechenden Beschuss fassen.
  2. Neben der Fortschreibung des Regionalplans sind wir aktuell mit zwei Teilfortschreibungen befasst, die in getrennten Verfahren laufen: die Teilfortschreibung Solarenergie und die Teilfortschreibung Windenergie. 
    Zu diesen Teilplänen ist der Verband durch den Gesetzgeber aufgefordert. So müssen wir nach § 21 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sichern. Für unsere Region bedeutet das konkret die Sicherung von einer Fläche von 420 Hektar.  Die Grundlage für die Flächenausweisung für Windenergieanlagen ergibt sich aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), das zum 01.02.2023 in Kraft trat. Danach hat der Regionalverband die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, d.h. 3.854 ha festzulegen. Aktuell befinden sich beide Teilpläne in der 2.Offenlage. Informationen daz finden sich auf der Seite des Verbandes.
  3. In unserer Region ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sehr wichtig. Gemeinsam mit der Süd-Pfalz und mit dem Nord-Elsass sind wir im Eurodistrict PAMINA  zusammengeschlossen. Wir bemühen uns gemeinsam, die Planungen dieser drei Regionen länderübergreifenden vor allem im Bereich des Verkehrs, des Tourismus und der Industrieansiedlung abzustimmen. PAMINA ist einer der ältesten und ohne Zweifel einer der erfolgreichsten Eurodistrikte am Rhein.